Versicherungsleistung bei unverschuldetem Unfall
Die Versicherung hat den entstandenen Schaden inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall zu ersetzen, unabhängig von der vorgenommenen Reparatur. Bei Teilreparatur kann die Mwst. nachträglich bei der Versicherung angefordert werden, da die Versicherungsleistung nur netto ausbezahlt wurde.